Amtliche Kontrolle im Bereich von ausländischen Webshops

Das BAVG übernimmt im Rahmen seiner Zuständigkeiten als Behörde die Überwachung der rechtlichen Vorgaben des Internet-Handels mit Waren  (z.B. Kinderspielzeug, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik), welche dem Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) unterliegen. Diese Tätigkeit findet auf Basis einer behördlichen Kontrollstruktur zielgerichtet statt und umfasst die amtliche Kontrolle sämtlicher Anbieter von Waren, welche über das Internet oder andere Fernabsatzkanäle aus Vertragsstaaten der EU, EWR-Staaten oder Drittländern in Österreich zum Verkauf angeboten werden. Die behördliche Kontrollkompetenz für den Onlinehandel von österreichischen Anbietern liegt in der Zuständigkeit der Bundesländerbehörden.

Ganz gezielt wird vom BAVG das Einkaufsverhalten der österreichischen Verbraucher:innen nach Warengruppen, Herkunftsland und Online-Plattform beobachtet. Es zeigt sich ein sehr volatiles und dynamisches Online-Angebot und eine dementsprechend veränderte Nachfrage der österreichischen Verbraucher:innen. Auf Basis von EU-weiten Schwerpunktaktionen, nationalen Kontrollaktionen und risikobasierten Monitorings unter Berücksichtigung von Hersteller, Plattform und Beanstandungsquote je Warengruppe sowie konkreten Verbraucher:innen-Beschwerden werden Proben gezogen und untersucht.

Sehr hohe Beanstandungsquote bei Internet-Einkäufen

Der Schwerpunkt der Kontroll-Tätigkeiten des BAVG im Bereich der Kontrolle von ausländischen Webshops liegt auf Gesundheitsgefährdung und Täuschung. Die Beanstandungsquote bei Kontrollen von Internet-Einkäufen der Warengruppen Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik und Kinderspielzeug ausländischer Webshops (EU/EWR/Drittland), die das BAVG unter anderem aufgrund von Beschwerden oder Schnellwarnmeldungen durchgeführt hat, lag 2023 wegen Kennzeichnungsmängeln beziehungsweise Gesundheitsschädlichkeit bei 77 Prozent. Die Beanstandungsquote bei den 2024 durchgeführten BAVG-Kontrollen stellte mit 62 Prozent einen sehr hohen Wert dar.

Im europäischen Vergleich übernimmt Österreich mit den regelmäßig stattfindenden Kontrollen ausländischer Webshops eine Vorreiterrolle - siehe auch Jahresbericht - BAVG.

Schwerpunktaktionen

2025

Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Produkte, die über den Onlinehandel vertrieben werden. Dieses Schwerpunktaktion wurde als gemeinsame Kontrollaktion des Zollamtes Österreich (ZAÖ) mit dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) und der AGES durchgeführt 

  • 82 Proben wurden kontrolliert
  • 11 Proben wurden als nicht verkehrsfähig beurteilt (Einstufung als nicht zugelassenes Lebensmittel, Kennzeichnungsmängel)

Bei den unzulässigen neuartigen Lebensmitteln („Novel Foods“) handelte es sich vor allem um pflanzliche Produkte, die dem Umfeld der außereuropäischen Heilkunde zuzuordnen sind.

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